Westfälischer Pumpernickel –
geschützte geografische Angabe (g.g.A.)

Am 21.11.2014 wurde die Bezeichnung „Westfälischer Pumpernickel“ durch die Europäische Kommission als „geschützte geografische Angabe“ (g.g.A.) eingetragen.

 

Für das Vollkornbrot „Westfälischer Pumpernickel g.g.A .“ gelten demnach insbesondere folgende Kriterien:

Das Produkt muss aus mindestens 90 % Roggenbackschrot und/oder Roggenvollkornschrot, Wasser, Salz, Hefe bestehen. Zugegebener ausgebackener Westfälischer Pumpernickel vervollständigt die einzigartige Rezeptur und den delikaten Geschmack. Wahlweise dürfen auchMalze und/oder Rübensirup im Produkt enthalten sein. Konservierungsstoffedarf der Westfälische Pumpernickel nicht enthalten.

Der vollständige Herstellungsprozessmuss im abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen. Zugegebener ausgebackener Westfälischer Pumpernickel muss auch nach dieser Spezifikation beschaffen sein, d.h.er muss aus dem abgegrenzten Gebiet stammen.

Das Herstellungsgebiet ist ein Teil des deutschen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen, nämlich das Gebiet des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe ohne den Kreis Lippe.

Mindestens 16 Stunden wird der Westfälische Pumpernickel in der Dampfbackkammer mit Überdruck, aber bei nur ca. 100 Grad eher gekocht als gebacken. Das erhält ihm die Vitamine und Ballaststoffe, verleiht ihm Farbe und Struktur und macht ihn saftig und leicht süßlich.